@ hubtheissen
[#225]Hallo Hubert,
ich möchte einen kleinen Einspruch erheben, was Du da zeigst, ist ein schöner Beleg, auf dem aber kein Porto verrechnet wurde, sondern eine Gebühr der Post und somit ist es auch keine Mehrfachfrankatur, sondern die Ausweisung einer Gebühr.
mit Sammlergruß
Werner