Thema: (?) (802) (816) Moderne Postgeschichte: Konsolidierer und deren Kodes
Stefan Am: 16.06.2023 22:09:24 Gelesen: 75710# 795@  
Eben per Zufall auf der Suche nach etwas Anderem gefunden - die rechtlichen Grundlagen zur Geburtsstunde der Konsolidierung in Deutschland von 2005. Das Bundeskartellamt musste die Deutsche Post AG per Beschluss vom 11.02.2005 dazu nötigen, den Markt zur Erbringung von Teilleistungen für Mitbewerber freizugeben.

Nach [1]:

"BUNDESKARTELLAMT
9. BESCHLUSSABTEILUNG
B 9 - 55/03

wegen Prüfung eines missbräuchlichen Verhaltens gemäß § 32 in Verbindung mit § 20 GWB und § 50 Abs. 1 und Abs. 2 GWB i.V.m. Art. 82 EG hat die 9. Beschlussabteilung am 11. Februar 2005 beschlossen:

1. Der Deutschen Post AG, Bonn („DP AG“) wird untersagt, Unternehmen, die Inhaber einer postrechtlichen Lizenz gemäß § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 PostG sind und Briefsendungen mehrerer Absender bündeln und vorsortiert in die Briefzentren der DP AG einliefern („Konsolidierern“), den Zugang zu Teilleistungen nach § 28 Abs. 1 PostG und die Gewährung von Rabatten für die von diesen erbrachten teilleistungsrelevanten Eigenleistungen („Teilleistungsrabatten“) für Briefsendungen unterhalb der Gewichts- und Preisgrenzen der Exklusivlizenz (§ 51 Abs. 1 S. 1 PostG) in dem Umfang zu verweigern, in dem die DP AG Absendern („Massenversendern“) Teilleistungszugang und Teilleistungsrabatte im Rahmen ihrer „Teilleistungsverträge Kunde“ unabhängig von den Gewichts- und Preisgrenzen der Exklusivlizenz und Konsolidierern im Rahmen ihrer „Teilleistungsverträge Wettbewerber“ für die Einlieferung von Briefsendungen oberhalb der Gewichts- und Preisgrenzen der Exklusivlizenz gewährt.

2. Die sofortige Vollziehung der Verfügung zu 1. wird angeordnet.

3. Die Gebühr für diese Entscheidung wird auf [...] Euro festgesetzt.

..."


In [2] wird die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes aufgeführt, in [3] der sofortige Vollzug des Beschlusses bestätigt.

Gruß
Stefan

[1] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Missbrauchsaufsicht/2005/B9-55-03.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[2] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2005/14_02_2005_Post.html
[3] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2005/13_04_2005_Post-OLG.html
 
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