Thema: Unterscheidung von Franco und Porto
Baber Am: 24.06.2023 07:24:43 Gelesen: 1564# 7@  
Hallo Regis,

Bei Deinen Beispielen zahlt in beiden Fällen der Empfänger das "Nachfranco, Nachporto oder die Nachgebühr" wie immer man das bezeichnen will. Es sind auch beides Briefe der 1. G-Stufe zu 320 Kronen.

Im ersten Fall ist es die einfache Briefgebühr von 320 Kronen, weil der Absender (meistens Behörden und Gerichte) berechtigt war, unfrankiert zu versenden.

Im zweiter Fall hat der Absender einen unterfrankierten Brief versendet.

Zur "Strafe" wurde der Fehlbetrag (das fehlende Franco) von 280 Kronen verdoppelt (die Verdoppelung war bis 31.12.1975 üblich). Umgangssprachlich bezeichnete man das auch als Strafporto.

Gruß
Bernd
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/18269
https://www.philaseiten.de/beitrag/320970