Thema: **** DDR Block 8 B YII - Fragen zum Attest und zum Stempel
Henry Am: 17.07.2023 16:37:57 Gelesen: 1656# 1@  
Den abgebildeten Block habe ich mit dem ebenfalls gezeigten Attest erworben.



Ich weiß nun allerdings nicht, wie ich das Attest verstehen muss. Der Block wurde mit dem Stempel des letzten Gültigkeitstages abgestempelt. Die philatelistische Gefälligkeitsabstempelung wird nicht in Frage gestellt, da der Gummi noch vorhanden ist. Die Frage ist nur, wurde hier a) am letzten Gültigkeitstag des Blockes gestempelt oder b) erst nach Ablauf der Gültigkeit des Blockes mit einem rückdadierten Originalstempel. Wenn b) zutrifft, wie aus dem Attesttext gelesen werden kann, müsste der Prüfer die maßgeblichen Befundgründe doch kennen und auch im Attest benennen.

Der letzte Satz im Attest mit dem Hinweis auf die nachträglich gehandhabten Abstempelungen könnte auch nur ein allgemeiner ergänzender Hinweis sein, hätte dann aber im Attest nichts verloren. Der Satz ergäbe nur dann einen Sinn, wenn damit ausgedrückt werden sollte, dass die Zeitrichtigkeit des Stempels aufgrund der nachträglichen Stempelpraxis gar nicht festgestellt werden kann, der Stempel also unprüfbar ist. Dies hätte dann aber im Attest erwähnt werden müssen, so sehe ich das. Was also sagt das Attest nun aus?

Ich habe beim Prüfer Ruscher per Mail mit den angehängten Scans um Klarstellung gebeten. Leider warte ich immer noch vergeblich auf Antwort. Und da ich diese möglicherweise gar nicht bekomme, frage ich jetzt einfach mal in die Runde.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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