Thema: **** DDR Block 8 B YII - Fragen zum Attest und zum Stempel
Stefan Am: 18.07.2023 20:56:43 Gelesen: 1432# 4@  
@ Henry [#3]

So kann man es lesen, aber eindeutig ist die nachträgliche Stempelung für mich so gar nicht festgestellt. Muss man einem Prüfer blind vertrauen, ohne zu erfahren, worauf er die nachträgliche Stempelung zurückführt? Schließlich ist ja das letzte Gültigkeitsdatum des Blocks vorhanden, so dass auch eine zeitgerechte Abstempelung erfolgt sein könnte. War das Erkennungskriterium die Stempelfarbe oder die Unterscheidungsbuchstaben oder wurden die Blocks mit diesem Stempel generell nur nachträglich gestempelt? Ich meine halt, dieses Erkennungskriterium gehört in einem Attest deutlich formuliert. Oder irre ich mich da?

In der Attestbeschreibung steht klar, dass der Block für Exportzwecke (zur Devisenbeschaffung) nach Ablauf der Gültigkeit mit dem Datum vom 30.06.1955 entwertet wurde. Es handelt sich dabei um ein echtes Stempelgerät. Du teilst mit, dass es sich hierbei um das Letzttagsdatum des Blocks handelt. Wenn man 1 und 1 zusammenzählt, bleibt lediglich die Verwendung eines rückdatierten Stempelgerätes übrig. Sicherlich könnte man es im Attest deutlicher schreiben, dass ein rückdatierter Stempel zur Entwertung vorliegt. Preislich ist gemäß der Attestbeschreibung die Bewertung für philatelistische Entwertungen zu Sammelzwecken anzusetzen, also die Preisspalte mit dem schraffierten Kreis.

Es wäre abzuklären, ob dieses Stempelgerät vom Postamt Berlin W8 mit dem Unterscheidungsbuchstaben "ab" in den 1950-er Jahren auch postalisch gebraucht vorkommt oder als Innendienstsstempel genutzt oder in der Zeit lediglich dem Außenhandel vorlag und für Stempelungen aller Art verwendet wurde.

Der/Die Prüfer(in) muss in einem Attest nicht begründen, wie er/sie zu der niedergeschriebenen Einschätzung des Prüfstücks gelangte. Auch wenn es natürlich zum besseren Verständnis wünschenswert wäre.

Gruß
Stefan
 
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