Thema: **** DDR Block 8 B YII - Fragen zum Attest und zum Stempel
spain01 Am: 19.07.2023 13:25:52 Gelesen: 1239# 8@  
@ Henry [#7]

Hallo Henry,

deine Aussage " Ich sehe keinen Unterschied zum Privatmann, der einen Originalstempel kauft und damit Marken rückdatiert abstempelt." mag für dich zwar logisch sein, aber ich bin der Ansicht, dass es rechtlich ein gewaltiger Unterschied ist. Das Postamt hat die "Stempelgewalt" und ist im Gegenssatz zu einer Privatperson, die einen Stempel wie auch immer erworben hat, berechtigt, den Stempel einzusetzen. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass dort nicht aus "Jux und Dollerei" einfach mal eine Anzahl X dieser Blocks gestempelt wurden. Ohne Auftrag einer höheren Stelle zur Devisenbeschaffung war das nicht möglich.

Der Block wurde zwar nicht im Gültigkeitszeitraum entwertet, aber dies geschah dann später auf Anordnung mit einem legitimen Stempel. Daher handelt es sich nicht um einen Falschstempel (s. Definition "Falschstempel") sondern eher um eine rein philatelistische Entwertung. In wieweit dies wertmäßig mit regulär gestempelten Blöcken bei der Bewertung gleichzusetzen ist, muss aber jeder für sich entscheiden.

Gruß
Michael
 
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