Zur Information und Dokumentation möchte ich hier einen Ausschnitt aus der Broschüre der Deutschen Post „Maschinenlesbare Freimachungsvermerke Teil 8: Premiumadress – Gestaltung, Varianten und Inhalte – Version1.1.6 vom 21.03.2023 [1] hier zeigen:
Den Satz
Für Dialogpost gilt dieses Layout als verkürzter Frankiervermerk … verstehe ich so, dass die Post für Dialogpost die Nutzung der Frankierwelle als „Normalfall“ ansieht. Die Nutzung des PREMIUMADRESS-Freimachungsvermerks ist dem verkürzten Frankiervermerk gleichgestellt und macht damit die Verwendung der Frankierwelle prinzipiell überflüssig. Zulässig ist sie trotzdem.
Schöne Grüße
Franz-Josef[1]
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Premiumadress/downloads/dp-mlfvm-8-premiumadress-032023.pdf