@ muemmel
[#142]Hallo Harald,
Deine Einschätzung hinsichtlich der Seltenheit von Einlieferungsscheinen mit Werbung dürfte zutreffend sein. Den Schein hattest Du übrigens im Beitrag
[#102] schon ein Mal gezeigt.
Selten sind auch Einlieferungsscheine, die Gebührenverrechnungen aufweisen, wie in nachstehender Abbildung gezeigt.
Es handelt sich hierbei um einen mit 10 Pf. Germania-Marke frankierten Posteinlieferungsschein für ein gewöhnliches Paket, aufgegeben in Cassel 18.6.17. Die Gebühr war erforderlich, da der Absender eine Bescheinigung der Paketeinlieferung verlangte. Hierfür war gemäß § 12 Abs. XI der Postordnung eine Gebühr von 10 Pf. zu zahlen.
Gruß
Manfred