Thema: (?) (17) (18) Russland: Moskauer Hilfskomittee für Kriegsgefangene
Taschentuch Am: 27.10.2023 22:30:47 Gelesen: 1102# 9@  
Moin Emiel,

es gab am 11.11.1914 einen Erlaß. Darin wurde festgeschrieben, dass Briefe von Kriegsgefangenen erst 10 Tage, nachdem sie geschrieben wurden, abgesendet werden durften. In der Praxis war dies aber oft schwierig zu überwachen. Daher gab das Kriegsministerium am 11.01.1915 einen Befehl heraus, wonach die Kriegsgefangenenpost mit einem Stempel zu versehen ist, der den Fristablauf von 10 Tagen erkennen ließ.

Vorher gab es zwar auch schon "Geprüft" - Stempel, aber ohne den Zusatz "F.a.".

Für Munster habe ich ein kleines PDF-Dokument zusammengestellt [1], dort ist die Erklärung zum Fristablauf ebenfalls aufgeführt.

Mit bestem Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

[1] https://www.munsteraner.de/page-3
 
Quelle: www.philaseiten.de
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