Thema: Dreister Diebstahl bei Briefmarkenmesse Basel: Zwei rote Alben mit Schweizer Klassik
Gauss Am: 16.11.2023 10:49:42 Gelesen: 600# 2@  
@ Richard [#1]

Der letzte Satz ist so pauschal nicht richtig. Gerade in der Schweiz kann man in gutem Glauben Eigentum an gestohlener Ware erwerben. Auch in anderen Ländern, ich glaube z.B. Italien.

Wenn also der ursprüngliche Eigentümer seine Alben irgendwo (in der Schweiz) entdeckt und sie inzwischen schon weiterverkauft wurden, kann er Pech haben. Findet er sie in Deutschland, hat der zwischenzeitliche Käufer Pech gehabt.

Das ist jetzt nicht als Aufruf zum Kauf von Diebesgut gemeint, nur zur Klarstellung der Rechtslage.
 
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