@ 10Parale
[#10304]Der gezeigte Beleg hat mit dem Thema nun aber überhaupt nichts zu tun!
Die vorderseitig verklebte Marke,
Mi.-Nr. 346 (Holztaube IV) erschien am 11. 1. 1924. Sie hatte einen Nennwert von
20 Reichspfennig.
Portoberechnung:
Gebührenperioden vom 1.12 1923 - 31. 12. 1924 bzw. ab 1. 1. 1925 - 31. 7. 1927: Fernbrief bis 20 g = 10 Reichspfennig + Luftpostzuschlag = 10 Reichspfennig(?) Vermutung: Luftspostzuschläge sind in den mir zugänglichen Unterlagen nicht aufgeführt.
Das Stempeldatum kann demnach nur aus den Jahren 1924 - 1927 sein.
Die rückseitig verklebten Inflamarken kann man, da sie nur bis zum
30. 11. 1923 gültig waren, als eine Art "Verschlussetiketten" deuten.
Moin aus Ostfriesland, lueckel2010