Thema: Heilbronner Philatelisten Verein: Austritt aus Landesverband Südwest und BDPh!
nagel.d Am: 05.12.2023 12:20:10 Gelesen: 4340# 50@  
ich gehe mal davon aus, daß man § 32,2 BGB und § 32,3 BGB anwendet. Hier setze ich mal voraus, daß in der Einladung auch explizit auf schriftlich Abstimmung hingewiesen worden ist gilt für § 32,2 BGB (Ich habe es auf die Schnelle im Beitrag jetzt nicht gefunden) und die schriftliche Stimmabgabe kann man auch als schriftliche Zustimmung werten und dann würde § 32,3 BGB greifen. Wäre hier alles juristische Auslegungssache.

Das einzige was mich etwas irritiert ist die Beteiligung, etwas mehr als 1/3 der Mitglieder.

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