Thema: Heilbronner Philatelisten Verein: Austritt aus Landesverband Südwest und BDPh!
nagel.d Am: 05.12.2023 14:21:41 Gelesen: 4238# 52@  
@ drmoeller_neuss [#51]

In [#35] wurde die Einladung abgebildet und dort konnte ich herauslesen, daß eine schriftliche Stimmabgabe (auch per Mail) möglich ist (Seite 2 ab 3. Absatz). Somit greift meiner Meinung nach § 32,2 des BGB. Inwiefern jetzt hier die Regelung der Satzung greift um § 32,2 auszuhebeln bzw. die Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist kann ich juristisch nicht beurteilen.

Du hast natürlich recht § 32 wird durch § 40 ausgehebelt wenn es nicht explizit in der Satzung steht. Hier ist die Frage der Sonderregelung zu stellen, weil es in der Einladung enthalten ist. Also aus meiner Sicht hat man hier sicherlich einen juristischen Schachzug angewandt, wenn man hier gleich auch die Möglichkeit der schriftlichen Abstimmung zuläßt (ohne an der Sitzung teilzunehmen). Hier wohl etwas ungewöhnlich. Der erste Vorsitzende als Rechtsanwalt in Personalunion wird sich sicherlich etwas dabei gedacht haben.
 
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