Ein Brief des
KÖN. PREUSS. AMTSGERICHT + TREBBIN + vom 7.6.1915 mit Tagesstempel
TREBBIN * (KR. TELTOW) * und Ablösestempel
Frei lt. Avers. No. 21. Kgl. Pr. Amtsgericht. nach Oehna. Jedoch war der
Empfänger unbekannt verzogen, wie am 8.6. vom Postbeamten Marx festgestellt wurde. Darum ging der Brief
zurück.
LG,
Christoph