@ GSFreak
[#9]Hallo Ulrich,
zum 1.3.1963 wurde auch die Nachgebührenregelung angepasst:
Einfacher Fehlbetrag + 30 Pfennig, also zusammen 35 Pfennig, wie mit Blaustift vermerkt.
Dies wird z.B. im Michel Postgebühren-Handbuch Deutschland erklärt, in meiner 1. Auflage auf S. 243.
Grüße
Christian