Brief vom 14.03.1850 vom Königlichen Bezirksgericht Tempelburg an das Bezirksgericht Ratzebuhr, beide Orte heute in Polen. Auf der Rückseite ein Siegelabdruck und ein runder kleiner Ankunftsstempel vom 15. Vermutlich portofreie Vormundschaftssache.
Schönen Gruß
Sepp