Thema: **** (?) (34) Sammeln ohne Katalog und Prüfer
Wolfgang Lang Am: 17.02.2024 16:13:10 Gelesen: 1111# 32@  
@ drmoeller_neuss [#25]

Die Bezeichnung "ohne Obligo" stellt einen Ausschluß der Gewährleistung dar und ist für einen gewerblichen Anbieter (nicht nur im Briefmarkenhandel) absolut unzulässig. Wenn man der Begriff googelt, findet man den Ursprung im Bankwesen mit Bezug auf Fälligkeiten von Wechseln und dgl.; mit Philatelie hat dies überhaupt nichts zu tun. Die deutsche Sprache bietet genügend Möglichkeiten der Beschreibung eines Gegenstandes, dessen Eigenschaften nicht durch ein Gutachten oder dgl. festgestellt wurden. Statt "Stempel ohne Obligo" schreibt man "Stempel nicht prüfbar" oder "nicht geprüft" und "Stempel wahrscheinlich falsch" und erblödet sich dann auch nicht, den Michelpreis für echte und geprüfte Marken dazuzuschreiben. Manchmal geschieht dies auch (in Klammern), und die Aussage lautet dann: "In Klammern heißt doch "Unter Vorbehalt": Ja, unter Vorbehalt einer Prüfung, die der Anbieter wegen mangelnden Erfolges aber nicht durchführen ließ und das Risiko auf den Käufer übertragen möchte.

Anbieter, die die Formulierung "Ohne Obligo" oder besser noch "o. O." (oktogone Osterhasen ?) verwenden, sollte man meiden. Manche der Verwender dieser Formulierung werden in den nächsten Monaten Post vom APHV bekommen.

Schönes Wochenende

Wolfgang
 
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