@ BD
[#10437]Hallo Bernd,
wie immer ein schöner Beleg. Leider kann man es nicht oft genug schreiben- währungstechnisch heißt auch die Mehrzahl von Pfennig nur Pfennig, nichts anderes steht z.B. auch in dem von Dir abgebildeten Gesetzestext. Pfennige sind einzelne Pfennigstücke - ich stelle mir dann immer vor dass jemand wie bei deinem Beleg 275 einzelne Pfennigstücke zur Bezahlung der Gebühren auf den Tresen zählt. Kann man wohl machen, aber zum Freund gewinnt man den Postbeamten damit sicher nicht. ;-)
Gruß Michael