Thema: Bund Dauerserie Bedeutende Deutsche
Araneus Am: 16.03.2024 22:35:13 Gelesen: 1560# 301@  
@ hubtheissen [#300]

" Ab dem 01.01.1964 wurde für das Schnellgut eine Zustellgebühr als Zuschlag von 2 Pfg/kg erhoben, die hier mit der 30 Pfg. - Marke (Kant) abgegolten wurde."

Die Schnellgut-Gebühr und die Zustellgebühr sind zwei verschiedene Dinge. Ich gehe davon aus, dass die Schnellgutgebühr wie auch die Normalgebühr mit dem Verlag abgerechnet wurde (§ 1 der Postzeitungsgebührenordnung vom 28. Mai 1963) und nicht in Form eines Postwertzeichens verklebt wurde.

Eine „Zustellgebühr“ wurde laut § 50 (5) der Postordnung vom 16. Mai 1963 „bei der Zustellung jeder Paketsendung“ erhoben. Die Zustellgebühr für ein Paket betrug 30 Pfennig (laut Postgebührenordnung vom 15. Juli 1964).

Meines Erachtens ist mit dem 30-Pfg.-Postwertzeichen diese Zustellgebühr vom Absender abgegolten worden. Durch den Stempelzusatz „Zur Zustellung – Zustellgebühr bezahlt“ wurde darauf hingewiesen. Vermutlich wurde nur ein Teil der Auflage – je nach Gewicht - als zustellgebührpflichtiges Paket verschickt.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
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