Thema: Deutsches Reich Nothilfeblock - wofür steht die Falzbewertung ?
Lars Boettger Am: 01.04.2024 23:27:33 Gelesen: 344# 3@  
@ Sammlerfreund Christian [#1]

Hallo Christian,

aus den Begriffsbestimmungen des BPP:

" postfrisch: Der Begriff “postfrisch” ist eine Zustandsbezeichnung, die sich ausschließlich auf die Gummierung bezieht. (Marken, die ohne Gummi verausgabt wurden, können, müssen aber nicht als “postfrisch” bezeichnet werden.)

Als postfrisch mit Originalgummierung (kurz “postfrisch” genannt) gelten nicht entwertete Marken, deren Gummierung nicht verändert wurde und dem Originalzustand unter Berücksichtigung eines natürlichen Alterungsprozesses entspricht. Geringe Finger- oder Griffspuren beeinträchtigen in der Regel diesen Zustand nicht. Prüf- oder Eigentumszeichen gelten nicht als Veränderung des postfrischen Zustandes. Ebenso wenig stellen Bleistiftsignaturen oder -zeichen eine Veränderung oder einen Mangel dar. Auch herstellungsbedingte Gummibeeinträchtigungen sind kein Mangel."

Im Fall des Block Nr. 2 greift m.E. diese Definition zu kurz. Ich interpretiere den Begriff "postfrisch" wie folgt: Die Marken haben den Zustand, den Sie beim Verkauf am Postschalter hatten. Der Deutsches Reich Block Nr. 2 wurde nie mit Falz verkauft. Also ist ein Block mit Falz auf dem Blockrand nicht mehr postfrisch, sondern ungebraucht - die Marken sind aber noch postfrisch! Ein Attestbeispiel folgt [1] - Marken postfrisch, Blockrand dagegen nicht.

Beste Grüsse!

Lars

[1] https://www.briefmarkenhaus-nope.de/shop/dt-reich-1923-1945/dt-r-ab-1923-falz/dr-block-2-gp-20565-26520-detail


 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/19189
https://www.philaseiten.de/beitrag/339450