15. Mai – Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung
Wiki: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Recht auf individuelle Kriegsdienstverweigerung in den Landesgesetzen von Bayern, Hessen (1947) und Baden-Württemberg sowie in der Verfassung von Berlin (1948) festgelegt. Weitere Länderverfassungen sahen eine generelle Ächtung des Krieges vor. Nach diesen Vorbildern beantragte die SPD im April 1948 im Parlamentarischen Rat die Aufnahme eines Satzes, der nach heftigem Streit in das 1949 verabschiedete Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde (Art. 4 Abs. 3 GG):
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“