@ Baldersbrynd
[#980]In diesem Beitrag hat TomWolf_de die Verordnung Nr. 18 aufgeführt, die besagt, dass die im 1. Weltkrieg gültige Postüberwachung, allerdings nur für die Steuerüberwachung und aus wirtschaftlichen Gründen, aufrechterhalten wird:
http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=11026Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen