Thema: Bund: Abbildung von lebenden Personen auf Briefmarken
Hausfreund
Am: 31.03.2011 13:03:21
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Zwei Anmerkungen:
1. Ein Gesetz gibt es nicht.
2. Mit der Papstmarke wurde kein deutscher Staatsbürger, sondern der Papst geehrt. Daß dieser zufällig die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist dabei unerheblich.
Quelle: www.philaseiten.de
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