Thema: Moderne Privatpost in Deutschland
Pommes Am: 09.06.2011 22:33:37 Gelesen: 2493695# 287@  
@ Pete [#286]

Nicht ganz. Es dient der Rechenhilfe beim Postausgang des Absenders (bevor die Tagespost vom Abholfahrer des Briefdienstleisters abgeholt wird).

Jetzt hab ich verstanden - die Wohnungswirtschaft Frankfurt überprüft, ob die von Pin in Rechnung gestellten Beträge mit dem eigenen Postausgang in etwa übereinstimmen. Sie waren vermutlich mal Kunde bei der DP AG, daher das Gerät.

Ich kenne bisher nur (Hochleistungs)frankiergeräte, die neben der Anzahl der Sendungen auch anhand des Briefgewichtes das Porto elektronisch erfassen uns speichern.

Ja so groß ist die Kanzlei auch nicht, dass wir Hochleistungsfrankiergeräte brauchen. Einige hundert Sendungen am Tag lassen sich auch mit "niederer Leistung" bewältigen. Ich kenne das Produktangebot der Hersteller nicht. Ich bezweifle aber, dass die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) ein solches Gerät hat und/oder braucht. Der einzige Verwender in Frankfurt (Oder), der mir auf der Stelle einfallen würde, wäre die Deutsche Rentenversicherung (ein Riesenkomplex, der vermutlich einige tausend Sendungen am Tag "auswirft"), aber ich glaube die lassen Konsolidierer arbeiten. Wenn ich mich richtig erinnere gab es auch hierzu ein Thema, da kann ich ja mal einige Beispiele zeigen.

Die 23.000 Sendungen über Pin halte ich - genau wie Du - für realistisch. Man denke nur an Bußgeldbescheide, die täglich raus gehen. Dazu Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Terminladungen und was halt sonst noch so "von Gesetzes wegen" zugestellt wird.

Die Erfahrungen mit PZA spiegeln wohl die Wirklichkeit ziemlich gut wieder. Zu Deinem Leid steht ja auch noch auf jedem Umschlag, dass man den aufbewahren soll. Sicher sinnvoll, wenn es Streit um irgend welche Fristen gibt aber sonst in der alltäglichen Praxis - nicht wirklich von Bedeutung. (Aber bitte jetzt an alle Mitlesenden, es KANN von entscheidender Bedeutung sein, wann ein Brief zugestellt wurde! - Es ist halt nur nicht die Regel.)

Bei durch die DPAG zugestellter PZA sollte das Geschäfts-/Aktenzeichen von außen sichtbar sein - sei es im Sichtfenster des Empfängeradressfeldes oder auf dem PZA-Umschlag selbst (damit der Zusteller den PZA zweifelsfrei der auszufüllenden PZU zuordnen kann).

So ist es denn auch in der Praxis, dass das Geschäftszeichen usw. auf der Sendung selbst und nicht auf dem Umschlag erscheint. Bei den gezeigten Belegen in der Regel im Sichtfenster. Allerdings wären hier die Absender Gerichte. Bei einem "berechtigten Interesse" bekommt man aber ziemlich schnell Akteneinsicht in die entsprechenden Unterlagen. Theoretisch also vorstellbar, praktisch aber so gut wie augeschlossen, dann müßte man schon den einzelnen Rechtsstreit kennen und ein entsprechendes Interesse nachweisen.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
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