Thema: (?) (15) Nebenstempel auf Brief und Karte: Amtlich verfügt oder geduldet ?
Postgeschichte Am: 18.06.2011 09:45:41 Gelesen: 16087# 4@  
@ rostigeschiene [#3]

Mir geht es aber primär um die Frage der Amtlichkeit. Gibt es eine Verordnung zur Verwendung, die regelt in welcher Form und Größe diese Stempel herzustellen und zu Verwenden waren?

Hallo Werner,

diese Frage kann mit einem einfachen "njein" beantwortet werden. Stempel, hier spreche ich zunächst von den Ankunfts- und Aufgabestempeln, wurden von den jeweiligen Postverwaltungen "beschafft". In Preußen wurden diese einheitlich bis zum 1.1.1850 von bestimmten Lieferanten bezogen. Nach dem 1.1.1850 wurde die Beschaffung den OPD´en übertragen, die zwar nach Form und Größe Vorgaben erhielten, die Stempel aber bei eigenen Lieferanten herstellen lassen konnten.

Die Eigeninitiative bei der Beschaffung der Stempel, auch der Nebenstempel, wurde aber mehr und mehr wieder zentral durch das Reichspostministerium (zumindest aber vorgegeben) erledigt, bzw. dem am 1.10.1920 errichteten Reichspostzentralamt übertragen. Die Anfertigung von Nebenstempeln durch Postämter oder OPD´en dürften sich auf wenige Ausnahmen reduziert haben. Über genaue Maße der Stempel sind mir bis auf wenige Ausnahmen in der Primärliteratur nichts bekannt.

Gruß
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3405
https://www.philaseiten.de/beitrag/38630