Thema: Einkreisstempel: Einführung 1875
Werner Steven (RIP) Am: 12.10.2011 22:40:33 Gelesen: 4358# 1@  
Am 22. Mai 1875 verkündete das Amtsblatt die Einführung neuer Poststempel. Sehr detailliert finden sich die Einzelheiten in der “Allgemeinen Dienst- Anweisung von 1884".

Man war sehr sparsam, alte Stempel wurde erst Jahre später endgültig aus dem Verkehr gezogen. Diese Stempelform wurde schon zu preußischen Zeit eingeführt. Die ersten Normstempel mit Sternchen, wie hier beschrieben, gab es erstmals zur Reichpostzeit.



Um den unterschiedlichen Stempelbezeichnungen zu entgehen haben sich Philatelisten auf die Stempelbezeichnung Kreisstempel für die Probe 1 und 3, sowie auf Ellipsenstempel, für die Probe 2, verabredet.

1875-1890 Einkreisstempel

In der “Allgemeinen Dienst-Anweisung, Abschnitt IV, Post und Telegraphie” aus dem Jahre 1884 heiß es unter 4) Stempel:



“Bei jeder Postanstalt müssen Stempel folgender Art vorhanden sein:
a) “Briefaufgabestempel mit dem Namen des Ortes nebst der etwaigen Unterscheidungszahl und den nöthigen Einsatzzahlen für Jahr, Monat, Tag und erforderlichenfalls auch für die Stunde. Die Aufgabenstempel sind rund. Die Bezeichnung der Postanstalten in den Aufgabestempeln an Orten, wo mehreren Postanstalten vorhanden sind, geschieht in der Weise, dass die Nummer der Postanstalt unterhalb des Ortsnamens (Siehe die Proben 1 und 2 auf der Anlage 3) in großer deutlicher Zahl angegeben wird. In den Aufgabestempeln der Postanstalten in Berlin tritt dem Ortsnamen noch die Bezeichnung des Stadt-Postbezirks, in welchem die Postanstalt belegen ist, mit den für diese Bezeichnung gebräuchlichen Anfangsbuchstaben, hinzu (sie die Probe 1).
Der Regel nach wird ferner in den Aufgabestempeln links und rechts von den Zahlen, welche der den Tag, den Monat und das Jahr bezeichnen, je ein Sternchen angebracht (siehe die Probe 2).” Falls notwendig kann an die Stelle des rechte Sternchen ein kleiner lateinischer Unterscheidungsbuchstabe treten.

“Zu jedem Briefaufgabestempel werden mitgeliefert:
1 Blechkasten zum Aufbewahren der Zahlentypen,
1 Zwickzange zum Herausnehmen der Zahlentypen,
12 Typen von Schriftgut mit Monatszahlen,
31 Typen von Schriftgut mit Tageszahlen,
1 Type von Eisen mit der Jahreszahl
2 Typen von Schriftgut mit je einem Strich,
und außerdem für diejenigen Postanstalten, bei welchem Briefaufgabestempel mit Stundenzahlentypen Anwendung finden,
13 Typen von Schriftgut mit Stundenzahlen, und zwar “7-8V, 8-9V, 9-10V, 10-11V, 11-12V, 12-1N, 1-2N, 2-3N, 3-4N, 4-5N, 5-6N, 6-7N, 7-8N, und außerdem 3 Typen 1-7V, 1-8V und 8-12N.”

Bei großen Postanstalten können auch Stempel mit feststehenden Stundenzahlen verwendet werden. Unbrauchbare Schriftsätze waren durch vollständige neue Sätze zu ersetzen, sie waren billiger. Die unbrauchbaren Typensätze waren zurückzugeben. Aus ihnen wurden, bei Bedarf, einzelne Typen an andere Postanstalten abgegeben.



b) “Briefankunftstempel mit Einsatzzahlen für Monat und Datum und mit Einsatznummern für die Zahl der Bestellung, bz. mit Stundenzahlentypen, soweit nicht der Briefaufgabestempel für den Zweck mit verwendet werden kann.

Außerdem kommen bei den Bahnposten die Kursstempel, und bei Postanstalten und Bahnposten, welche in unmittelbarem Verkehr mit dem Ausland stehen, die für den Verkehr durch besondere Vorschrift bestimmten Stempel in Betracht.”

Die Kursstempel (siehe Probe 3 der Anlage 3) sind oval. “Sie enthalten außer der Inschrift “Bahnpost” die Nummer des Zuges nach dem Eisenbahn-Fahrplan und im Ringe die Bezeichnung des Zuges nach Anfangs- und Endpunkt. Jeder Bahnpost wird jedoch für beide Kursrichtungen nur ein Stempel mit den für jede Richtung erforderlichen Zahlentypen geliefert.” Der Streckenname darf einschließlich der Striche, Klammern etc. nicht mehr als 22 Buchstaben enthalten. Ändern sich die Zugnummer im Laufe der Fahrt bleit die ursprüngliche Zugnummer erhalten. “Zu den Zugnummer kommen Einsatztypen von Stahl mit der ganzen Zahl in Anwendung.”

Es folgen noch Hinweise auf die Notwendigkeit der Reinhaltung. Beim Reichspostamt besteht eine Sammlung von Abdrücken aller im Gebrauch befindlichen Stempelabdrücke. Neue Stempel-Abdrücke sind einzusenden. “Behuf des Stempelns sind Schwärzapparate erforderlich”

Soweit die amtliche Dienst-Anweisung.
 
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