Thema: Internetmarken: Sind das Briefmarken oder Freistempel ?
DL8AAM Am: 21.10.2011 10:48:09 Gelesen: 244906# 72@  
@ DL8AAM [#53]

... Interessanterweise kann man sehen, dass die erste Kodezeile (A0) bei beiden Internetmarken ([#51] aus 06/10 bzw. 12/10 [#53]) identisch ist "A0 0102 4FEF",

lediglich die letzte 4er-Gruppe der zweiten Zeile (00) ist unterschiedlich.

Steckt also in der A0-Zeile eine Kunden-Kennzeichnung (Kunden- oder Account-Nummer) mit drin?

Noch einmal zu den Kenngruppen der deutschen Internetmarken: Ist inzwischen näheres bekannt, was aus den 4x4 Kennungen rechts vom 2D-Matrixcode rauslesbar ist ?

Die erste Zeile beginnt immer mit dem Präfix A0 (die zweite mit dem 00), die erste 4er Gruppe der erste Zeile besteht bei allen mir in die Hände gefallenen Exemplaren bisher ausschließlich aus einer Zahlenkombination der Serie 010x (0105, 0102, 0106 etc.). Die folgende Gruppe wird i.d.R. (immer?) durch eine Zahlen & Buchstabenkombination aufgebaut.

Die erste 4er-Gruppe der zweite Zeile zeigt (bisher/nur?) immer 0000 oder 0001, die nächste Gruppe ist wieder eine Zahlenbuchstabenkombination. Ist das eine laufenden Serien- oder Transaktionsnummer?

Steckt irgendwo eine Kundenkennung drin? Da mir Internetmarken vom gleichen Absender vom Abstand von einigen Monaten vorliegen, die eine identische erste Zeile zeigen (s.o.) könnte es sein, dass hier eine Kundennummer des urspünglichen Käufers vorliegt?

Nur um es vorweggesagt zu haben: Postfrische Internetmarken können aber prinzipiell auch an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden ("Briefmarken"). Die AGB für Internetmarken [1] schliessen in § 3 Abs. 2.f. lediglich einen gewerblichen Weiterverkauf aus (" Eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn die PDF-Datei oder die über die Online-Frankierapplikation erworbenen Internetmarken: (...) zu gewerblichen Zwecken weiterverkauft werden."). Heisst dass, dass ich als "Briefmarkenhändler" (gleichzeitig auch "Internetmarken"-Kunde) keine postfrischen Internetmarken vertreiben darf? Als Nichtkunde sollte es aber möglich sein, von Dritten (der Kunde ist) diese zu erwerben und weiter zu veräußern, oder? Nur hat die Post dann das Recht die " Annahme und/oder die Beförderung der Sendung zu verweigern, wenn der Kunde den Service vertragswidrig nutzt" (§ 3 Abs. 1) sollte diese gehandelte Internetmarke später doch einmal verwendet werden. Das hiesse aber doch im Umkehrschluß, dass eine gehandelte "postfrische" Internetmarke (automatisch) nicht mehr "postfrisch" sein kann oder als solches angesehen werden könne?? Ohje, was für eine Korinthen-Sch...'ei, aber trotzdem... ;-))

Gibt es eigentlich schon genug Exemplare des Handyportos, um ggf. hier auch Vergleiche mit dessen Kennungen anzustellen ?

Gruß
Thomas

[1]: http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/s/stampit/agb_internetmarke_01042009.pdf



Gebrauchte Internetmarke der "neueren" Variante (d.h. "00-Zeile" des Kodes auf gleicher Höhe mit der Basis des 2D-Matrixcodes) ohne Angabe der Sendungsart sowie ohne Kundenbild. Verwender: Firma "Pro-Secur Corporate Service UG (haftungsbeschränkt)" aus 53501 Grafschaft–Birresdorf.

Nur zur Info am Rande ;-) "UG (haftungsbeschränkt)" steht hier für die neue Rechtsform einer Unternehmergesellschaft und wird im Volksmund auch "Mini-GmbH" genannt, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29
 
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