Mein Wunsch an das Auktionshaus X die dem angeblichen Gebot zugrunde liegenden Daten (IP-Adresse, Web-Protokoll, etc.) zu erhalten, wurde schriftlich wie folgt beantwortet.
Auszug aus Schreiben:
Damit sind alle Versuche den Sachverhalt von dieser Seite forensisch aufzuklären zum Scheitern verurteilt.