Thema: Deutsches Reich Feldpost 1. Weltkrieg
reichswolf Am: 07.05.2012 14:44:02 Gelesen: 740570# 50@  
Hallo Claus,

leider kann ich keine weiteren Aufkleber zeigen, ich habe nur einen Beleg mit dem gleichen Zettel, wie ihn deine Karte ganz rechts zeigt. Zur ersten Karte habe ich aber eine Anmerkung. Der Aufkleber dient nicht der Freimachung, sondern macht diese überflüssig. Eine (portobefreite) Feldpostkarte ist das zwar nicht, denn Feldpost gibt es nur zu Kriegszeiten, evtl. noch zu Übungszwecken bei Manövern. Es gab jedoch auch in Friedenszeiten für Personen des Militärstandes bis hin zum Feldwebel die sogenannte Portofreiheit, wenn auf dem Brief / der Karte der Vermerk Soldatenbrief - Eigene Angelegenheit des Empfängers stand. Bei deiner Karte findet sich dieser Vermerk als Aufkleber, es gibt ihn aber oft auch handschriftlich. Geregelt wurde die Portofreiheit im Gesetz, betreffend die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 05.06.1869. Dieses Gesetz wurde durch das Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.04.1871 Reichsgesetz, galt also weiter.

Beste Grüße,
Christoph
 
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