Thema: Belege von und an deutsche Gerichte
Magdeburger Am: 14.06.2012 16:02:19 Gelesen: 163841# 52@  
@ JohannesM [#51]

Hallo JohannesM,

ja genau dies meinte ich. Auf dem aufgeklebten Zettel, einem Baareinzahlungsschein, ist vermerkt, dass die 2 Thaler 12 Sgr 1 Pfennige auf einen Brief "eingezahlt" worden sind. Dieser Betrag ist zur sofortigen Auszahlung an den Empfänger, also ein Baareinzahlungsbeleg. Dazu kam ein Franko von 2 Sgr, wovon 1 Sgr für die Einzahlung selbst und der andere Sgr für die Brieftaxe anfielen.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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