Thema: Motiv Bier: Stempel, Belege und Anderes
volkimal Am: 06.10.2012 12:30:53 Gelesen: 390041# 20@  
Hallo zusammen,

nachdem Ingo dieses Thema eröffnet hatte, überlegte ich, was aus meiner Sammlung dazu passt. Ich fand:

Das Bier-Mix-Getränk „Champi-Krone“

In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom von Bier-Mix-Getränken. Das älteste mir bekannte in Flaschen abgefüllte Bier-Mix-Getränk ist aber „Champi-Krone“. Mich freut es, dass ich dieses Mischgetränk aus Bier und Sekt auch philatelistisch Belegen kann:




Die Wein- und Sektkellerei Georg Schütter in meiner Heimatstadt Selm verkaufte Champi-Krone in großen Mengen in den 60-er Jahren. Es war damals eine Art Mode-Getränk.

Bei den beiden ersten Stempeln aus den Jahren 1962 bzw. 1969 heißt es noch „Champi-Krone“, beim Stempel aus dem Jahr 1972 wurde daraus „Kampi-Krone“:



Diesen Unterschied der Schreibweise kannte ich schon lange. Weshalb soll aber ein Unternehmen den Namen eines bekannten Produktes plötzlich ändern? Es kann sich doch eigentlich nur negativ auf die Verkaufszahlen auswirken.

Der Grund war mir bis gestern unbekannt. Dank des Internets habe ich ihn aber herausgefunden. Die Ursache für die Namensänderung war ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1969. Dieser bezog sich auf das „Deutsch-französisches Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen“ vom 8. März 1960 (BGBl. 1961 II S. 23).

Der Bundesgerichtshof entscheidet am 25.6.1969:

Der Schutz der Bezeichnung “Champagner” richtet sich auch gegen die Verwendung der Bezeichnung „Champagner“ für andere Waren, wenn diese Verwendung nach der Art der damit gekennzeichneten Waren geeignet ist, den geschäftlichen Werbewert der Bezeichnung zu beeinträchtigen. Es wurde entschieden, dass der Schutz des Abkommens sich auch auf Wortkombinationen erstreckt, die mit dem Wort “Champagner” gebildet worden sind. Hierzu gehören unter anderem der Begriff Champagner-Weizenbier und Champi-Krone.

Die Firma Georg Schütter besaß auf den Namen „Champi-Krone“ ein Bundespatent. Das Etikett der Flasche darf ich hier nicht abbilden, deshalb der Link:

http://www.taverntrove.com/beerpics/Champi-Krone-Pils-Und-Sekt-Labels-Champi-Monopol-Georg-Schutter-OHG_46917-1.jpg

Das Bundespatent war in diesem Fall aber unwichtig, denn verstößt ein Zeichen gegen eine für die Kennzeichnung von Waren erlassene Vorschrift, dann kann es gelöscht werden (BGH in Blatt 1970, S. 29, Champi-Krone).

Aber egal, was der Bundesgerichtshof entschieden hatte, von den Bewohnern meiner Heimatstadt Selm und ich denke auch von den anderen Liebhabern dieses Getränkes wurde es weiterhin nur „Champi-Krone“ genannt.

Viele Grüße
Volkmar
 
Quelle: www.philaseiten.de
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