Thema: Deutsches Reich Feldpost 1. Weltkrieg
Postgeschichte Am: 17.11.2012 20:14:46 Gelesen: 733607# 82@  
@ Lars Boettger [#72]

dann ist das eine Glaubenssache - ich bin der Meinung, dass es Feldpost ist, Du bist der Meinung (mit guten Gründen), dass es keine Feldpost ist. Wie gesagt, aus den ersten Tagen der Besetzung sind mir keine Privatpostkarten bekannt.

Hallo Lars,

nein, Feldpost ist keine Glaubenssache. Ich stelle mir vor, in einer Ausstellungssammlung werden mit Luxemburger Marken frankierte Belege gezeigt mit der Beschreibung "Ich glaube, daß dies ein Feldpostbeleg ist". Wenn der Juror es nicht weiß, könnte es eventuell keine Probleme geben. Aber wie ist das in einem Attest, wo die Echtheit dann mit dem Text "Ich glaube, daß dieser Feldpostbeleg portogerecht frankiert und echt ist" bescheinigt wird. Dies dürfte m.E. nicht nur auf Philaseiten eine rege Diskussion auslösen. In meinen über 1100 Beiträgen hier auf PhilaSeiten.de habe ich mein Wissen in postgeschichtlichen Beiträgen wiedergegeben, die ich größtenteils mit Primärliteratur und darüber hinaus zumindest mit Sekundärliteratur beweisen könnte. Ich muß also noch nicht meinen Glauben hinzuziehen und kann bei einem meiner Spezialgebiete auf mein in 45 Sammlerjahren angeeignetes philatelistische Wissen zurückgreifen.

Hinsichtlich der von Dir gezeigten Karten habe ich erhebliche Zweifel, ob die von Dir gezeigten Belege zu diesem Thema passen, was ich Dir auch begründen kann.

1. Feldpost war unter bestimmten Voraussetzung portofrei. Waren die Bedingungen nicht erfüllt, waren sie portopflichtig. Bedingungen bzw. eine Vorschrift (es gibt noch mehr) hierfür hatte ich in Beitrag [#274] und [#28] beschrieben und gezeigt. Der Personenkreis, der zum Feldpostverkehr berechtigt war, war beschränkt. Die Zulassung war in der Feldpostordnung bzw. in Feldposterlassen geregelt, ebenso die Voraussetzungen für die Nutzung der Feldpost (ggf. Frankaturpflicht, Stempel der Einheit, Absenderangabe usw.).



Ein frankierter Feldpostbrief, der alle vorgeschriebenen Kriterien enthält

2. Zur Frankatur der portopflichtigen Feldpost waren Marken des Deutschen Reiches, Bayrische Marken, Marken der Besetzten Gebiete und in einem Fall auch österreichische Marken zulässig. Luxemburger Marken gehörten nicht dazu.

3. Bei der Benutzung der Feldpost mußten die Betriebsbedingungen berücksichtigt werden. Im Generalgouvernement Belgien zum Beispiel waren bestimmte Briefkästen für Feldpostsendungen vorgesehen, im Generalgouvernement Warschau waren bestimmte Postämter auch für die Feldpost zuständig.

Um die Belege als Feldpost einordnen zu können, sind diese Bedingungen zu prüfen. Alleine die Frankatur mit Luxemburger Marken sind schon ein Indiz dafür, daß es sich um Souvenir-Belege handelt. Auch wenn die Karten ggf. mit der Feldpost befördert worden sind, ist es keine frankierte Feldpost, da mit nicht frankaturgültigen Marken versehen. Souvenir-Belege hat es auch während des Krieges auch bei anderen Kriegsschauplätzen gegeben. Diese als Feldpost zu bezeichnen fällt schwer. Auf keinen Fall sind solche Machwerke, die den Postvorschriften nicht entsprechen (ob Luxemburger Marken o.a.), als echt und portogerecht zu bezeichnen. In ähnlichen Beiträgen anderer Forenmitglieder hast Du zu solchen Belegen eine andere Einschätzung abgegeben.

Mit postgeschichtlichen Grüßen
Manfred
 
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