Thema: Philmaster ist nicht insolvent
drmoeller_neuss Am: 20.11.2012 09:59:53 Gelesen: 13183# 7@  
Alle Beiträge in diesem Thread beruhen auf glaubwürdigen Informationen, die im Internet veröffentlicht waren. Richards Beitrag über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Feststellung, die auf Tatsachen beruht, und keine Spekulation. Das man "eventuelle Forderungen" beim Insolvenzverwalter anmelden muss, ist auch keine bösartige Unterstellung, sondern eine Tatsache.

Auch die Liste des Warenbestandes war öffentlich zugänglich, insofern ist eine Kommentierung meines Erachtens zulässig und auch nachvollziehbar.

Aus Sicht eines Vertragspartners, sei er Lieferant oder Kunde, ist eine Insolvenzanmeldung immer "Alarmstufe rot" für die Geschäftsbeziehung. Dass als Grund für die Insolvenz angegeben wurde, dass "unter den Gesellschaftern Uneinigkeit über die Fortführung der GmbH" bestand, ist auch nicht gerade vertrauenserweckend für die Geschäftspartner einer GmbH.

Und die Betroffenen einer Insolvenz sind nicht unbedingt die Kunden, sondern in den meisten Fällen die Zulieferer und Dienstleister und die Angestellten. Die Kunden sind fein heraus, wenn sie auf Rechnung beliefert werden. Im schlimmsten Fall kommt einfach keine Ware, und das Porto für die Bestellung war umsonst investiert.

Natürlich hat der ehemalige Geschäftsführer einer insolventen GmbH kein lebenslanges Berufsverbot, sondern kann sich weiter als Briefmarkenhändler betätigen. Er kann sich auch des alten Namens bedienen, wenn er die Rechte dafür hat. Ob das vertrauenserweckend ist, möchte ich als offene Frage in den Raum stellen. Es ist aber alleine die (betriebswirtschaftliche) Entscheidung des Inhabers. Der Inhaber muss aber damit rechnen, dass nicht jeder den feinen Unterschied bemerkt, und auch das neue inhabergeführte Geschäft mit der alten Vergangenheit in Zusammenhang gebracht wurde.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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