Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Rainer HH Am: 20.12.2012 09:24:08 Gelesen: 172828# 19@  
Dieser "Auftrag zur Prüfung einer Postanschrift" macht mir Probleme.

Im Zeitraum 1.7.54-28.2.1963 betrug die Gebühr 10 Pfg, danach wurde die Postkartengebühr erhoben. Nun war der Absender aber schon im Februar 1962 der Meinung, es würde das Postkartenporto gelten und hat die Anschriftenprüfung somit als Orts-Postkarte (innerhalb Hamburg) nur mit 8 Pfg. frankiert. So war natürlich eine Nachgebühr fällig, aber warum wurde keine Einziehungsgebühr erhoben?

Ich zitiere einmal aus dem Postbuch von Werner Steven:

"Gewöhnliche Briefe, Postkarten und Pakete unterliegen nicht dem Freimachungszwang. Sie können also unfrei oder teilweise freigemacht eingeliefert werden. In solchen Fällen wird vom Empfänger eine Nachgebühr erhoben. Sie setzt sich zusammen aus der fehlenden Beförderungsgebühr und einer Einziehungsgebühr. ... Bis zum 01.08.1964 wurde für Briefsendungen - nicht für Paketsendungen - das 1 1/2 fache des Fehlbetrages unter Aufrundung auf volle Pfennige, im Auslandsverkehr das Doppelte des Fehlbetrages erhoben."

Wir reden also um 1 Pfennig fehlende Einziehungsgebühr, aber wer den Pfennig nicht ehrt ... Vielleicht kann mir hier jemand helfen?



Frohe Weihnachten, Gruß Rainer
 
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