Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Postgeschichte Am: 20.12.2012 13:49:27 Gelesen: 172859# 20@  
@ Rainer HH [#19]

Hallo Rainer,

bei Anschriftenprüfungen wurde nur der einfache Fehlbetrag ohne die Einziehungsgebühr erhoben. Es gab hierfür auch weitere Sonderregelungen, die in einer Gebührenübersicht auf Grund der zum Teil auch befristeten Maßnahme nicht aufgenommen werden können. Die Fleißarbeit, die in einem solchen Werk steckt, ist bemerkenswert. Da fallen fehlende Besonderheiten nicht ins Gewicht.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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