Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
heide1 Am: 25.12.2012 02:01:54 Gelesen: 172638# 24@  
@ Rainer HH [#19]

Moin Rainer,

in Allgemeiner Dienstanweisung für das Post- und Fernmeldewesen, Abschnitt V,1 mit Ausführungsbestimmungen (ADA V,1) Anhang 4 - Prüfen von Anschriften, II. Einzelaufträge, Abschnitt (13)steht:

"Nicht- oder unzureichend freigemachte Einzelaufträge werden dem Absender zur Ergänzung der Freimachung zurückgegeben."

Danach sollte die Karte nicht weiter befördert werden, was hier scheinbar doch geschah.

Gruß Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1328
https://www.philaseiten.de/beitrag/58681