@ Rainer HH
[#19]Moin Rainer,
in Allgemeiner Dienstanweisung für das Post- und Fernmeldewesen, Abschnitt V,1 mit Ausführungsbestimmungen (ADA V,1) Anhang 4 - Prüfen von Anschriften, II. Einzelaufträge, Abschnitt (13)steht:
"Nicht- oder unzureichend freigemachte Einzelaufträge werden dem Absender zur Ergänzung der Freimachung zurückgegeben."
Danach sollte die Karte nicht weiter befördert werden, was hier scheinbar doch geschah.
Gruß Jürgen