@ muemmel
[#1941]Hallo Harald,
gemäß Postordnung (§ 42) hatte die Bestellung des Briefes an die Commerz- und Privatbank zu erfolgen. Die Einlegung in das Schließfach hätte Regreßforderungen der Bank nach sich ziehen können. Daher vermutlich keine Auslieferung über das Schließfach.
Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred