Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
Postgeschichte Am: 08.02.2013 01:15:29 Gelesen: 4370487# 1942@  
@ muemmel [#1941]

Hallo Harald,

gemäß Postordnung (§ 42) hatte die Bestellung des Briefes an die Commerz- und Privatbank zu erfolgen. Die Einlegung in das Schließfach hätte Regreßforderungen der Bank nach sich ziehen können. Daher vermutlich keine Auslieferung über das Schließfach.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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