@ BD
[#34]Für die einfachen Abrechnungsbelege (Stempelpapier-Preussen, Sechs Gute Groschen usw.) wurde fast immer nur ein Stempel ins Papier gedrückt. Zur Abschrift aus dem Taufbuches von 1794: Am 17.Dez.1816 beglaubigt der Bürgermeister aus Imgenbroich (bei Aachen) die Abschrift mit seinem Siegel und Unterschrift. Ein zweites Mal bekam das Dokument vom Land-Rat, dem Bürgermeister von Monchau, am 17. Dez. 1816 eine Beglaubigung per Stempel und Unterschrift (Böchning(?)).
mit Sammlergruß,
Claus