Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
muemmel Am: 17.02.2013 11:01:51 Gelesen: 4366282# 1954@  
@ joey [#1953]

Moin Jörg,

dass die Betragsangaben unterschiedlich sind, ist in der Tat richtig. Ob die Postler dazu verpflichtet waren, solche Dinge zu prüfen, entzieht sich meiner Kenntnis. Und welcher Betrag im Versicherungsfall maßgeblich gewesen wäre, ebenfalls. Wenn so etwas in einer Postverordnung oder Ähnlichem nicht stand, dürften in einem solchen Fall die Juristen zu Rate gezogen worden sein.

Schönen Gruß an die Spree
Harald
 
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