Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
Rainer HH Am: 18.02.2013 17:09:09 Gelesen: 4366615# 1958@  
@ muemmel [#1954]

Für die Infla-Zeit fehlt mir die Literatur, aber in der Postordnung vom 30.1.1929 heißt es:

§ 16 II:

Der Wert ist in der Aufschrift, bei Paketen auch auf der Paketkarte in Ziffern anzugeben, bei unversiegelten Wertpaketen hat die Angabe des Wertes in der Paketanschrift zu unterbleiben. Der angegebene Wert soll den gemeinen Wert der Sendung nicht übersteigen.

Weiter heißt es in den Ausführungsbestimmungen:

Ist der Wert außer in Ziffern auch in Buchstaben angegeben, so ist darüber hinwegzusehen! Ist er nur in Buchstaben angegeben, so hat der Beamte die Angaben in Ziffern nachzuholen und den Einlieferer von dem Grund der Nachtragung zu verständigen.

Allerdings ist in [#1926] auch nicht, wie von joey genannt, eine Wertangabe der Sendung angegeben, sondern ein Nachnahmebetrag!

Gruß Rainer
 
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