@ muemmel
[#1954]Moin Harald,
Dein
Ob die Postler dazu verpflichtet waren, solche Dinge zu prüfen entzieht sich meiner Kenntnis. Und welcher Betrag im Versicherungsfall maßgeblich gewesen wäre, ebenfalls. Wenn so etwas in einer Postverordnung oder Ähnlichem nicht stand, dürften in einem solchen Fall die Juristen zu Rate gezogen worden sein. wundert mich doch etwas.
Wer, wie wir, hat die Postverordnung 1929 nicht, da staune ich aber,
sagt Heide1