@ BD
[#1973]Hallo Bernd,
in meinem Wirrwar finde ich leider nicht meine Kopien für das "Reichsgesetz, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende ausserordentliche Reichsabgabe".
Ich hoffe, Du kannst mich bitte unterstützen und es hier veröffentlichen. ;-)
Nur soviel zur Erklärung vorab, einzige Ausnahme von der Erhebung der Ausserordentlichen Reichsabgabe (AR) waren ja "Drucksachen und Pakete mit Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichten", das heisst normale (Drucksachen)-Streifbänder, wie sie häufig zum Versand von Preislisten und Angeboten Verwendung fanden, unterlagen der AR, Zeitungsstreifbänder (die ja fast 100%ig dem weg in den Papierkorb anheim fielen) waren von der AR befreit. Dadurch ist die 3Pfg Einzelfrankatur wohl nur durch diese Sendungsart nachweisbar.
Christel