Ich habe gerade bei Pumpenmeier die "Nachtrags-Dienstanweisung für die Rohrpostboten im Bezirk Berlin" vom Januar 1898 erworben. In § 1 heißt es:
"Für die Bestellung von Rohrpostbriefen und Rohrpostkarten gelten im Allgemeinen die Vorschriften über die Bestellung von Telegrammen (vergl. § 32 u. f. der Dienstanweisung für Briefträger im Orts-Brief und Telegramm-Bestelldienst)."
Kennt oder hat jemand diese Dienstanweisung? Ich hätte davon gern eine Kopie!
Allen ein schönes Wochenende mit ein bißchen Sonnenschein!