Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
juni-1848 Am: 16.04.2013 04:39:17 Gelesen: 4346071# 2073@  
@ christel [#2068]

Zumindest für 1909 kann ich Dir zustimmen: In "Der Postbetriebsbeamte" (Buchverlag Deutsche Post, Berlin) findet sich unter II, 11 {106} der Hinweis:
" Eine Beförderung von Sendungen durch Eilboten vom Aufgabeorte nach einem anderen Postorte findet nicht statt; dagegen ist es zulässig, daß eine solche Beförderung auf Verlangen des Absenders von einem Zwischenpostorte nach dem Bestimmungsorte stattfindet, wenn die Entfernung zwischen beiden Postanstalten nicht über 15 km beträgt. {...} Für solche Sendungen sind auch im Falle der Vorausbezahlung durch den Absender die wirklich erwachsenden Botenkosten, mindestens aber die für die Landbestellung festgesetzten Beträge, zu entrichten. Der Absender muß auf Verlangen einen angemessenen Betrag hinterlegen."

Ob gleiches für die Inflazeit gilt, weiß ich nicht.

Vor gut 25 Jahren war ich im Besitze eines Einlieferbuches (1949/50), welches die Einlieferungen bei einem Landzusteller dokumentierte. Hier war u.a. eine Eilsendung gelistet für eine Eilbestellung von der "Postanstalt des Landzustellers" an das nächste "Postamt mit Eisenbahn", so daß ein schneller Postabgang sichergestellt war. So ich mich recht entsinne, wurde Eilbestellung gewünscht von Wellingholzhausen (?) nach Melle.

Damals bestätigte mir ein inzwischen verstorbener Landzusteller, " daß derlei Begehren auch einmal von einem gewerblichen Einlieferer an ihn herangetragen worden und die Eilbestellung zwischen zwei Orten auf dem Weg zum Empfänger tatsächlich gegen entsprechende zusätzliche Gebühr erfolgt war. Neben der zusätzlichen Eilgebühr, die vorab frankiert werden mußte, wurde noch die Einliefergebühr beim Zusteller fällig, die im Einlieferbuch verklebt wurde".

In wie weit dieses Vorgehen den einschlägigen Postordnungen entspricht, ist mir nicht bekannt. Damals schlummerte mein Interesse für Eilbestellungen noch.

Beste Sammlergrüße.
 
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