Thema: Der Nachbarortsverkehr der Deutschen Reichspost vom 1.4.1900-5.5.1920
Rainer HH Am: 27.05.2013 11:06:24 Gelesen: 82196# 13@  
Oben genannte Aufstellung habe ich dem Postbuch von Werner Steven entnommen.

In der Postordnung vom 30.1.1929, die auch im Bereich der Bundespost Gültigkeit hatte, sind folgende Nachbarorte aufgeführt:

* Bad Münster a Stein - Ebernburg
* Bingen (Rhein) - Bingerbrück
* Frankfurt (Main) - Offenbach
* Frankfurt (Main) - Neu-Isenburg
* Wiesbaden - Mainz
* Wiesbaden - Bischofsheim
* Wiebaden - Ginsheim-Gustavsburg
* Hamburg - Garstedt
* Hamburg - Harksheide
* Hamburg - Schenefeld
* Lübeck - Stockelsdorf
* Lübeck - Bad Schwartau
* Mannheim - Ludwigshafen
* Wertheim - Kreuzwertheim
* Bad Siderode - Gernrode
* Ulm - Neu-Ulm

Unter § 6 (Briefe) heisst es dort:

I. Briefe werden im Ortsverkehr gegen ermäßigte Gebühr befördert.
II. Ortsverkehr ist der Verkehr innerhalb des Orts- und Landzustellbezirks des Aufgabeortes. Liegen mehrere Postanstalten in derselben Gemeinde, so bilden ihre Orts- und Landzustellbereiche einen einheitlichen Ortsverkehrsbezirk. Ortsverkehr kann vom Bundesminister f+r das Post- und Fernmeldewesen zugelassen werden, die baulich zusammenhängen und durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern gehindert sind, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschließen.
Soweit im Zuge der Neugliederung des Bundesgebietes in der Zugehörigkeit der Orte zu verschiedenen Ländern Änderungen eintreten, bleibt es bei dem bisher zugelassenen Ortsverkehr.

Anweisung zur Durchführung der AmtsblVf. Nr. 54/1963 (zum 01.03.1963)

5. Wegfall der Ortsgebühr für Briefe und Postkarten
Die ermäßigte Gebühr für Briefe und Postkarten im Ortsverkehr ist weggefallen.
Wegen der besonderen Verhältnisse in Berlin wird die ermäßigte Gebühr für Briefe und Postkarten für dieses Gebiet unverändert beibehalten.

Dort findest Du jetzt auch Deine Postkarte im Nachbarortsverkehr Mainz-Wiesbaden!

Gruß Rainer
 
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