Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
BD Am: 05.09.2013 10:42:41 Gelesen: 4270150# 2370@  
Hallo,

Harald hat sich verschrieben, 27000 Mark : 1000* 1,50 Mark = 40,50 Mark Versicherungsgebühr.

@ Köln5000 [#2368]

Bitte das Postgebührenhandbuch nicht für solche Rechnungen verwenden (für Sondergebühren in einzelne Länder ist es unverzichtbar). Die Zusammenfassung der Einschreibegebühr und der Versicherungsgebühr bei Wertsendungen ab dem 1.10.1919 sind eindeutig nicht mit den Postordnungen zu vereinbaren! Bitte nicht die 8 Euro für Band 12 (Tarife der Brief-und Paketpost vom 1.7.16-31.12.1923 von Herrn Oechsner) sparen.

Was hat der Autor des Postgebührenhandbuches getan? Er fasst die Wertgebühr und die Einschreibgebühr zusammen. Eine Zusammenfassung Briefgebühr und Einschreibung wäre zu verstehen, denn in Postordnungen steht bei Wertbriefen: Versicherungsgebühr und Gebühr für eine gleichartige eingeschriebene Sendung.

Zurück zu dem Postgebührenhandbuch und dem Brief. Der Autor entdeckte richtigerweise, es gab eine Mindestversicherungsgebühr von 3 Mark in PP.8. Also betrug die Versicherungsgebühr für einen Wertbrief von 1000 Mark in der PP.8 ab 1.10.22, nicht 1,50 Mark sondern die Mindestversicherungsgebühr von 3 Mark (somit 5 Mark mit Einschreibung).

Schon ab dem Wert von 2000 Mark war mit der Versicherungsgebühr von 1,50 Mark pro 1000 Mark die Mindestversicherungsgebühr erreicht. Also sind für alle Wertbriefe ab 2000 Mark nur die 1,50 Mark pro 1000 Mark Wertangabe richtig, dazu Gebühr für eine gleichartige eingeschriebene Sendung.

Gruß Bernd
 
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