Thema: Portobestimmung von Belegen
juni-1848 Am: 05.10.2013 23:31:00 Gelesen: 142830# 209@  
Moin zusammen,

Gab es für die Zusendung von Einziehungsaufträgen an ein Postamt eine besondere Gebühr ?



Im Posthandbuch für die Wirtschaft, Verlagsbuchhandlung Erich Herzog Goslar, vom Mai 1958, finde ich

- auf S.165:

Vorteilhafte Einrichtungen des Postscheckdienstes
IV Einziehungsaufträge
1. Zulassung
Behörden sowie Verbände, Vereine usw., die Poctscheckteilnehmer sind und die regelmäßig Zahlungen, wie Steuern, Mieten, Beiträge usw. von von Kontender Zahlungspflichtigen abbuchen und ihrem eigenen Konto gutschreiben lassen wollen, können von ihrem Postscheckamt zum Einziehungsverfahren zugelassen werden. Die zugelassenen Postscheckteilnehmer tragen die Verantwortung dafür, daß die Zahlungspflichtigen mit der Abbuchung einverstanden sind.
2. Formblätter ...


- auf S. 139f

5. Einziehung von feststehenden Beträgen (Postinkasso)
I. Begriff
Feststehende monatliche und vierteljährliche Beträge aller Art werden auf Antrag durch die Post eingezogen
II. Bedingung
Mindestzahl der monatlichen und vierteljährlichen Einzahlungen: 1000 Stück innerhalb des Bundesgebietes.
Die Mindestzahl ist auf Verlangen nachzuweisen.
III. Verfahren
1.a) Antrag ...
2. ...
c) Anschrift für die freizumachende Sendung:

{Abbildung: Muster für die Anschrift auf dem Couvert / entspricht haargenau dem Adressvordruck und der Schreibmaschinen-Ergänzung des oben abgebildeten Couverts}

Da im ausführlichen Gebührenanhang dieses Buches nichts weiter angegeben ist, vermute ich, daß Einziehungsaufträge als Brief ohne Zusatzdienst freizumachen war, hier also als Fernbrief 21 bis 250 Gramm = 40 Pf.

Wer kann das bestätigen ?

Danke und Gut Nacht, Werner
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/721
https://www.philaseiten.de/beitrag/73067