@ cowie
[#633]Das ist doch schon mal was! Die Verordnung zur Umstellung der Stempel stammt vom 23. März 1927 [1]. Ab dieser Zeit sollten die Stempel bei Instandsetzungsarbeiten und Neubeschaffungen mit der 24-Stundenangabe versehen werden.
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
Quelle:
[1] Amtsblatt Nr. 26 vom 23.03.1927