Thema: Neue deutsche Postwertzeichen - ab wann frankaturgültig ?
Henry Am: 11.07.2008 17:43:11 Gelesen: 37137# 31@  
Nun hat auch die Post in einem langen Brief geantwortet. Ich gebe ihn im Wortlaut wieder, allerdings um Anrede und Grußformel gekürzt:

"gemäß Postgesetz ist die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" auszugeben und für ungültig zu erklären dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorbehalten. Darüber hinaus erteilt das BMF die Erlaubnis zur Verwendung und zur Vervielfältigung dieser Postwertzeichen. Die Deutsche Post ist derzeit der exklusive Nutzer der Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland".

Eine ausdrückliche gesetzliche oder vertragliche Regelung zum Inkrafttreten der Gültigkeit eines Postwertzeichens existiert nicht. Es ist geübte Praxis, dass der Herausgabeakt fest mit einem Ausgabetag verbunden ist. In Ankündigungen des BMF und der Deutschen Post sind die Ausgabetage für die verschiedenen Postwertzeichen festgelegt. Die Ersttagsstempel und die verschiedenen Ersttagsprodukte dokumentieren diesen hoheitlichen Herausgabeakt zu dem jeweiligen Postwertzeichen.

Das BMF hat Postwertzeichen, die ausschließlich auf Pfennig beziehungsweise DM lauten, für ungültig erklärt. Alle übrigen Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" sind gültig und werden daher von der Deutschen Post, sowie auch international, als Entgeltnachweis bei Postsendungen mit der Deutschen Post anerkannt.

Dabei trägt ein Postwertzeichen, das zur Herausgabe vorgesehen ist, die Gültigkeit bereits in sich, sobald es gedruckt ist. Es wird bei den Druckereien und in den Systemen der Deutschen Post auch vor dem Ausgabetag entsprechend behandelt (Sicherungstransporte, gesicherte Aufbewahrung). Volle Wirksamkeit entfaltet die Gültigkeit mit dem Herausgabeakt zum offiziellen Ausgabetag.

Sollte das BMF - entgegen der Ankündigung - ein von der Deutschen Post im Auftrag des BMF hergestellten Postwertzeichen - das also zunächst alle Merkmale eines gültigen Postwertzeichens trägt - doch nicht herausgaben, dann wird dieses Postwertzeichen ungültig. Mit Blick auf diese Eventualität gilt für den Vertrieb die Vorgabe der Deutschen Post, dass Neuausgaben erst ab dem Ausgabetag verkauft werden dürfen. Auch bei Sofort-Lieferungen verweist die Deutsche Post auf diese Regel.

Gleichwohl ist eine Neuausgabe, das entgegen diesen Regelungen bereits vor dem Ausgabetag verkauft und zur Freimachung einer Sendung verwendet wird, nicht ungültig z.B. im Sinne eines Postwertzeichens, das ausschließlich auf Pfennig oder DM lautet. In Erwartung des offiziellen Herausgabeaktes kann die Gültigkeit hier unterstellt und das Postwertzeichen als Nachweis für ein entrichtetes Entgelt von der Deutschen Post akzeptiert werden. Die Deutsche Post übt hier ein Ermessen aus, das dem Herausgeberrecht des BMF nicht entgegensteht. Dieses Ermessen wird in der Praxis nur insoweit genutzt, als die praktischen Fälle der Lebenswirklichkeit in einem komplexen System dies erfordern.

Für die Anerkennung in den Systemen der Deutschen Post kommt es natürlich auf die portogerechte Freimachung an. Bei Unterfrankierung wird Nachentgelt erhoben."

Nach diesem Wortlaut wird mein Statement in meinem letzten Beitrag ebenfalls bestätigt.

mit philatelistischem Gruß
Henry

Muss den PC jetzt wegen schwerem Unwetter abschalten.
 
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