Thema: (?) (54) DDR: Postkontrolle der DDR Zollverwaltung
Totalo-Flauti Am: 31.12.2013 15:51:25 Gelesen: 71861# 30@  
@ Altmerker

Vielen Dank für den Hinweis der notwendigen Trennung der Postkontrolle zwischen Zoll und Stasi. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass, trotz der offensichtlich unterschiedlichen Zielrichtung des Handels von Zollverwaltung und Staatssicherheit, hier immer nur "eine Behörde" tätig wurde. Aber wie ich mittlerweile lesen konnte, war der Zoll dem Ministerium für Aussenhandel (siehe auch bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Zollverwaltung_der_DDR) unterstellt und nicht der Staatssicherheit.

Trotzdem scheint mir die Trennung auch in dem von Dir genannten Link zu den Eutiner Briefmarkenfreunden auf Seite 1 im Abs. 2 und 3 nicht so recht klar zu sein. Auf Seite 1 im Abs. 2 und 3 schreibt Sammlerfreund Thimm "Durch Dienstvorschrift erhielten alle Postzollämter (PZA) entsprechende Zollverwaltungsstempel und Symbolstempel und die ausgesuchten Postbediensteten mußten die Postgüter, im wesentlichen Briefe, Päckchen und Pakete, auf Weisung der Stasi öffnen und nach Kontrolle durch die Stasi wieder verschließen. Die Kontrolle selbst wurde durch den Zoll, Angehörige der Staatssicherheit, durchgeführt. Ab Herbst 1980 wurden Briefe mit einem „Balkenstempel“, Gummistempel von 15–20 mm x 2 mm, unterhalb der Empfängerpostleitzahl oder vor dieser abgestempelt. Die Stempelfarbe ist blau bis blauviolett, selten andersfarbig. Auch Tinten-, Kuli- oder Filzstiftstriche (einfachere Handhabung) kommen vor." So wie er schreibt, könnte man aber auch meinen, dass die Zollverwaltungen und Staatssicherheit in einer Hand den Postverkehr kontrollierten. In einem mir mittlerweile vorliegenden Handbuch und Katalog "Zollkontrolle der STASI mit Hilfe von Postbediensteten in der DDR ab 1962 bis zum Mauerfall im Brief-, Päckchen- und Paketverkehr" von Hermann-Josef Müller (im Eigenverlag in 2.Auflage 2007 erschienen) ist auf diese Balken der Postkontrolle der Staatssicherheit gar kein Hinweis vermerkt. Der Titel läßt auch hier auf eine gemeinsame Kontrolle der beiden DDR-Organe vermuten.

Gibt es entsprechende Vorschriften, die hier eine klare Trennung belegen können?

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti
 
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